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   VG Arnsberg, 18.03.2004 - 7 K 4920/02   

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https://dejure.org/2004,22550
VG Arnsberg, 18.03.2004 - 7 K 4920/02 (https://dejure.org/2004,22550)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 18.03.2004 - 7 K 4920/02 (https://dejure.org/2004,22550)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 18. März 2004 - 7 K 4920/02 (https://dejure.org/2004,22550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Leistungsbescheides für Kosten der Ersatzvornahme ; Versetzung eines Kfz wegen einer bereits eingetretenen Störung der öffentlichen Sicherheit ; Abstellen eines Fahrzeuges im Halteverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1993 - 5 A 496/92

    Zuparken - Anscheinsgefahr, Kostenerstattung, Verantwortlichkeit für den

    Auszug aus VG Arnsberg, 18.03.2004 - 7 K 4920/02
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Verhaltens- und Zustandsverantwortlichkeit nach §§ 4, 5 PolG NRW nur denjenigen trifft, dessen Verhalten oder dessen Sache die Gefahrengrenze überschritten und damit die unmittelbare Ursache für den Eintritt der Gefahr gesetzt haben, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 16. März 1993 - 5 A 496/92, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, S. 2698, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur.

    Es ist in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) geklärt, dass als Kostenschuldner allein derjenige heranzuziehen ist, der durch sein Verhalten und durch die Lage seines Fahrzeuges die polizeiliche Gefahrengrenze überschritten hat, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 16. März 1993, a.a.O..

  • OLG Karlsruhe, 02.01.1973 - 1 Ss (B) 268/72
    Auszug aus VG Arnsberg, 18.03.2004 - 7 K 4920/02
    vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 37. Auflage, 2003, Rdnr. 22 zu § 12 StVO mit Hinweis auf Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 2. Januar 1973 - 1 Ss (B) 268/72 -, in: Verkehrsrechtssammlung (VRS), Band 45, S. 316.
  • VG Bremen, 21.09.2015 - 5 K 2210/13

    Abschleppen zur Beseitigung einer Engstelle - Abschleppkosten; Engstelle

    Für die in Rede stehende Verkehrsbehinderung der Fahrbahnverengung kann danach im Grundsatz allein der Fahrer oder Halter des zuletzt abgestellten und die Engstelle unmittelbar verursachenden Fahrzeugs als verantwortlich angesehen werden, weil erst durch dessen verkehrswidriges Verhalten und durch die Lage seines Fahrzeugs im Raum die polizeiliche Gefahrengrenze überschritten worden ist (vgl. OVG NRW, B. v. 14.06.2000, NVwZ 2001, 1314; VG Karlsruhe, Urt. v. 24.01.2008 - 6 K 2399/07; VG Arnsberg, Urt. v. 7 K 4920/02 - 7 K 4920/02; VG Augsburg, Urt. 26.02.2007 - 5 K 06.1079; jeweils bei juris).
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